Der Ausweis kommt aufs Handy: Was die Wallet d-you ab Januar kann

Den Führerschein vergessen, den Ausweis in der anderen Jacke gelassen? Ab Januar soll das Handy einen Teil davon übernehmen. Am 2. Januar 2027 startet d-you, die digitale Brieftasche des Bundes. Im Fachjargon heißt das Ganze EUDI-Wallet, und laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom hat fast jeder Zweite davon noch nie etwas gehört.
Das ist kein Grund zur Sorge. Aber es lohnt sich, das Thema einmal in Ruhe zu sortieren. Denn es gibt eine Sache, die Sie besser jetzt erledigen als im Januar.
Kurz zu mir, falls wir uns noch nicht kennen: Ich bin Stephen Brinkmann von BITS Weserbergland in Rinteln. Ich helfe Menschen im Weserbergland und in Schaumburg mit ihrer Technik, vor Ort oder per Fernwartung. Und ich erkläre dabei so, dass man es versteht.
Was ist passiert?
Die EU hat beschlossen, dass jedes Mitgliedsland seinen Bürgern eine digitale Brieftasche anbieten muss. EUDI steht für „European Digital Identity“, also europäische digitale Identität. In Deutschland heißt diese App d-you. Herausgeber ist der Bund, genauer das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Mitgebaut haben unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesdruckerei.
Die App gibt es kostenlos für Android und iPhone. Die Nutzung ist freiwillig. Ihr Personalausweis aus Plastik bleibt gültig, und alles, was Sie heute am Schalter erledigen, können Sie auch weiterhin am Schalter erledigen.
Was kann d-you zum Start?
Weniger, als viele erwarten. Zum Start geht es vor allem darum, sich auszuweisen. Konkret genannt werden drei Dinge:
Alter nachweisen. Zum Beispiel beim Online-Einkauf. Das Schöne daran: Der Shop erfährt nur „Ja, über 18“, nicht Ihr Geburtsdatum, nicht Ihren Namen und nicht Ihre Adresse.
Verträge rechtssicher abschließen, ohne Unterschrift auf Papier und ohne Video-Ident mit Ausweis vor der Kamera.
Ein Bankkonto eröffnen, ebenfalls ohne Gang zur Post oder Videoanruf.
Rund 40 Partner sind zum Start dabei, berichtet ComputerBase, darunter die Sparkassen, die Deutsche Post, die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, Vodafone und Rossmann, dazu Städte, Länder und Hochschulen.
Der Führerschein und weitere Nachweise sollen nach und nach dazukommen. Einen festen Termin dafür gibt es noch nicht. Später sind auch Dinge wie Zeugnisse, digitale Unterschriften und Bezahlen geplant. Den Führerschein werden Sie also im Januar noch nicht aufs Handy bekommen, auch wenn manche Schlagzeile etwas anderes vermuten lässt.
Was Sie für die Einrichtung brauchen
Und hier kommt der Punkt, um den es mir eigentlich geht. d-you holt sich Ihre Daten nicht aus dem Internet, sondern direkt von Ihrem Personalausweis. Dafür brauchen Sie drei Dinge:
Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Bei allen Ausweisen, die seit Mitte 2017 ausgestellt wurden, ist die automatisch eingeschaltet.
Ein Handy mit NFC. Das ist die Funktion, mit der Sie auch kontaktlos bezahlen. Sie legen den Ausweis hinten ans Handy, und die App liest den Chip aus. Fast alle Smartphones der letzten Jahre können das.
Ihre sechsstellige Ausweis-PIN. Und genau da hakt es bei vielen.
Die PIN haben Sie damals selbst festgelegt, oder Sie haben noch den Brief mit der fünfstelligen Transport-PIN in der Schublade liegen. Ich erlebe es ständig: Kaum jemand weiß sie noch. Wer den Online-Ausweis nie benutzt hat, hat sie oft nie geändert oder schlicht vergessen.
Was tue ich jetzt?
Erstens: Prüfen Sie, ob Sie Ihre PIN noch kennen. Das geht mit der kostenlosen AusweisApp des Bundes, die es für Handy und Computer gibt. Dort können Sie unter „Meine Daten einsehen“ testen, ob Ihre PIN stimmt. Raten Sie aber bitte nicht wild herum. Nach mehreren Fehlversuchen wird es umständlich, dann brauchen Sie die Zugangsnummer vom Ausweis und im schlimmsten Fall die PUK aus dem PIN-Brief.
Zweitens: Wenn Sie nur die fünfstellige Transport-PIN haben, können Sie sie in der AusweisApp in eine eigene sechsstellige PIN ändern. Das dauert zwei Minuten.
Drittens: Wenn die PIN weg ist, bestellen Sie jetzt einen neuen PIN-Brief. Der Bund hat den Rücksetzdienst seit Anfang Oktober wieder freigeschaltet, und zwar kostenlos. Sie bestellen ihn unter pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, dafür brauchen Sie die AusweisApp, Ihr Handy mit NFC und die sechsstellige Zugangsnummer, die vorne auf Ihrem Ausweis steht. Der Brief kommt in der Regel innerhalb von sieben Werktagen an Ihre Meldeadresse.
Wichtig ist das „jetzt“: Der kostenlose Dienst ist nur für eine begrenzte Zeit gedacht und läuft, solange das Geld dafür reicht. Das steht so auch in der Meldung des Personalausweisportals und im Bericht von Die Sachsen. Wie lange genau, hat niemand gesagt. Und dass im Januar viele gleichzeitig merken, dass ihre PIN fehlt, kann man sich ausrechnen. Wer vorher erledigt, was zu erledigen ist, kann im Januar ganz entspannt entscheiden, ob er d-you überhaupt will.
Der Weg über das Bürgeramt bleibt natürlich auch, dort bekommen Sie ebenfalls eine neue PIN.
Ist das sicher?
Eine berechtigte Frage, die mir oft gestellt wird. Hier das, was bisher bekannt ist:
Ihre Daten liegen nur auf Ihrem Handy und werden dort verschlüsselt gespeichert. Eine zentrale Datenbank, in der der Staat sieht, wo Sie sich überall ausweisen, gibt es nicht. Der Quellcode der App ist öffentlich, also kann jeder unabhängig nachprüfen, was sie tut. Das finde ich ausdrücklich gut, denn so muss man nicht einfach blind vertrauen.
Wer Ihre Daten abfragen will, muss sich vorher registrieren und angeben, welche Daten er braucht und wofür. Mehr darf er nicht verlangen. Sie sehen vor jeder Weitergabe, wer was wissen will, und bestätigen das selbst, mit einer eigenen PIN für die Wallet oder per Fingerabdruck.
Ganz ohne Kritik ist es trotzdem nicht. Datenschützer und Sicherheitsforscher haben unter anderem bemängelt, wie die Daten technisch unterschrieben werden, weil solche Daten für Betrüger wertvoll sein könnten. Wer tiefer einsteigen möchte, findet die Kritikpunkte gut zusammengefasst bei netzpolitik.org. Das ist eine Diskussion unter Fachleuten, die man im Auge behalten sollte. Für Sie im Alltag gilt: Geben Sie Ihre Wallet-PIN genauso wenig weiter wie die PIN Ihrer Bankkarte. Und wenn Sie jemand am Telefon oder per Nachricht bittet, sich „zur Bestätigung“ mit d-you auszuweisen, legen Sie auf. Die Betrüger werden das Thema im Januar ganz sicher für sich entdecken.
Und wenn das Handy weg ist?
Dann lässt sich die Wallet sperren. Nach den bisherigen Angaben gibt es aber keine Sicherung in der Cloud. Auf einem neuen Handy richten Sie d-you also neu ein, wieder mit Ausweis und PIN. Ein Grund mehr, die PIN griffbereit zu haben.
Noch ein Hinweis für alle, die ein Handy mit alternativem Betriebssystem nutzen: d-you prüft, ob das Gerät unverändert ist. Auf gerooteten Handys oder Systemen wie GrapheneOS wird die App zum Start voraussichtlich nicht laufen. Beides hat PC Games Hardware zusammengetragen.
Brauche ich das überhaupt?
Ich sage Ihnen nicht, was Sie tun sollen, sondern was Sie tun können. Wer selten online Verträge abschließt und keinen Bedarf sieht, verpasst im Januar nichts. Der Plastikausweis bleibt, und das wird er auch.
Spannend wird es mit der Zeit. Je mehr Ämter, Banken und Shops mitmachen, desto mehr Wege spart man sich. Und wenn der Führerschein dazukommt, wird es für viele richtig praktisch. Deshalb mein Rat: Lassen Sie sich nicht hetzen, aber sorgen Sie dafür, dass Sie startklar sind, wenn Sie es wollen. Und dafür reicht die Ausweis-PIN.
Ein Tipp für die Familie
Sie kennen Ihre PIN? Prima. Fragen Sie beim nächsten Besuch trotzdem mal bei Ihren Eltern oder Großeltern nach. Gerade wer den Online-Ausweis nie gebraucht hat, hat die PIN mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr. Den Rücksetzbrief zu bestellen, dauert zu zweit fünf Minuten, solange er noch kostenlos ist.
Ich helfe gern
Wenn Sie sich bei PIN, AusweisApp oder später bei der Einrichtung von d-you unsicher sind, setzen wir uns zusammen hin und machen das gemeinsam. Am Telefon, per Fernwartung oder bei Ihnen zu Hause. Sie müssen nicht erst überlegen, ob das Anliegen groß genug ist. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir.
Zum Nachlesen: die Seite des Ministeriums zu d-you und der PIN-Rücksetzbrief.